Registax und Co - online Bilder

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    • Registax und Co - online Bilder

      Hallo,

      habe mal folgende Frage - vielleicht ist ja jemand mit Urheberrechts-Wissen hier:

      darf man eigentlich von Registax und Co (Freeware) Screenshots erstellen und in einer Anleitung online stellen?
      Oder bekommt man da wegen Urheberrecht einen dran?

      Gruß Willi15
    • Re: Registax und Co - online Bilder

      Hallo Willi15,

      so weit habe ich noch nie gedacht. Habe bei Software immer gedankenlos Screenshots eingestellt.

      Bin mir nicht sicher, ob da das Urheberrecht zuschlägt, da Du ja nicht die Software kopierst, sondern nur ein Bildschirmfoto. Ist das nicht eher ein Problem der Bildverwertungsrechte?
      Diesbezüglich bin ich nur soweit informiert, dass man keine Sachen abbilden darf, die fremdes Eigentum sind. Ausnahme sind Gebäude, die man von Straßen aus fotografieren darf. Bei einer Software, die Du auf Deinem Rechner hast, hast Du ja keine "Sache" vor Dir. Die Software ist Dir andererseits nur in Lizenz zur Benutzung überlassen worden. Im Falle Registax ist die Lizenz ja kostenlos.
      Die Lizenzverträge, die ich so kenne, beziehen sich nicht explizit auf Bildschirmkopien. Da geht es immer nur um die Software selbst.

      Ich persönlich bin mir recht sicher, dass der Registax-Entwickler nichts dagegen hat, wenn Du Screenshots seiner Software irgendwo einstellst, habe mir aber die Registax-Lizenz noch nicht durchgelesen.

      Mit so einer Frage müsstest Du dich wohl mal an eine juristische mailingliste oder ein derartiges Forum wenden. Vor ein paar jahren war da mal eines ganz aktiv, hatte ich abonniert, aber schon lange nix mehr gelesen. Ich persönlich würde aber bei Freeware nicht päpstlicher sein als der Papst. Selbst bei kommerzieller Software ist ein Screenshot ja eher Werbung als sonstwas. Solange mit dem Bild die Software nicht verunglimpft wird, sollte ein Screenshot im grünen Bereich sein. Ich bin und werde das Risiko jedenfalls eingehen

      Klaren Himmel wünscht
      Michael
      Der Weg ist das Ziel!
    • Re: Registax und Co - online Bilder

      Hallo Willi15,

      also das wäre zu eng. Es gibt Richtlinien, an die man sich halten kann.
      Grundsätzlich sind Screenshots von Freeware rein rechtlich schon nicht verboten, da der/die Urheber die Visualisierung einer Freeware schon mit der kostenlosen Verfügbarkeit freigestellt hat/haben. Es sei denn, in diesem Screenshot ist zB ein Bild, das nicht Deins ist. Aber dann gibts mit jemand anders Ärger.
      Selbst bei gebührenpflichtigen Programmen würde ich das nicht sehen, dass Screenshots verboten wären, da diese hier im Web überall rumschwirren und sich noch kein Urheber beschwert hat. Im Gegenteil. Die Firmen sind ja wohl anscheinend froh, wenn da stille Werbung gemacht wird, und zeigen ja selbst auch Screenshots.

      Gaaaaanz anders sieht es mit Codes, Lizenz-Nummern und weiteren privaten Vereinbarungen aus, die diese Visualisierung/Ausführung erst ermöglichen - das Speichern des Programmcodes auf dem eigenen PC unterliegt einer solchen Vereinbarung.
      Sonst müsste jeder Screenshot eines Programmfehlers in Windows abgemahnt werden - und Billy wäre doppelt so reich :mrgreen:

      Hab da noch was zum Lesen gefunden, OK, Wikipedia sieht das etwas enger als ich:
      de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Bildrechte#Bildschirmfotos

      Viele Grüße
      Matthias
    • Re: Registax und Co - online Bilder

      Hallo,

      "MatthiasM" schrieb:

      Grundsätzlich sind Screenshots von Freeware rein rechtlich schon nicht verboten, da der/die Urheber die Visualisierung einer Freeware schon mit der kostenlosen Verfügbarkeit freigestellt hat/haben.

      Das ist halt so eine Sache. Es gibt viele verschiedene Lizenzmodelle für "kostenlose Software". Bei "Public Domain" gehört die Software der Allgemeinheit und jeder kann machen, was er will. Bei "GNU Lizenz" Software kann man zum Beispiel - je nach Version der GNU-Lizenz - unter Umständen keine komerzielle Verwertung der Software betreiben, privat schon. Bei den Rechten der Bildverwertung könnte da wieder was anderes gelten - ein Lizenz kann ja jede Verwertungsart getrennt regeln. Ist bei Freeware allerdings sehr unwahrscheinlich, gebe ich zu. Interessant in dem Zusammenhang ein analoges Problem, beschrieben in Wikipedia zum Thema Bildrechte:

      "Wikipedia" schrieb:

      Rechteeinräumung

      Wenn freiberuflich tätige Pressefotografen ihr Werk zum Abdruck im Printmedium übergeben, so umfasst diese Rechtseinräumung grundsätzlich nicht auch das Recht zur Nutzung der Fotos auf der Internet-Homepage, in einem Internet-Archiv oder auf CD (Kammergericht, 24. Juli 2001, Az. 5 U 9427/99, Nutzungsrechte an Pressefotos für das Internet; BGH 5. Juli 2001, I ZR 311/98, Spiegel-CD-Rom).


      Davon abgesehen stelle ich mir die Frage, ob es einen Unterschied macht, ob ich die Software-Lizenz betrachte, die ja um die Verwertung der Software geht, oder die Rechte am Bild der Software. Theoretisch könnte ich das eine erlauben (also Nutzung der SW als solches) und das andere nicht erwähnen, was aber aufgrund eines herrschenden allgemeinen Gesetzes zum Thema das Ansinnen verbietet (also Screenshots). Ob das so ist, weiß ich allerdings nicht.

      Daher bin ich auch der Meinung, dass Freeware kein Problem sein sollte. Zur Sicherheit liest man sich aber am Besten die Lizenzbedingungen durch.

      Interessant fand ich auch noch folgenden Abschnitt in Wikipedia zum Thema Bildrechte allgemein:

      "Wikipedia" schrieb:

      Das Bildzitat nach § 51 UrhG

      Ebenso wie bei Textzitaten besteht die Möglichkeit auch ein urheberrechtlich geschütztes Bild als Bildzitat nach § 51 UrhG zu verwenden, „sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist“. Zu der Voraussetzung zählt unter anderen, dass das Bild nicht verändert wird und eine korrekte Quellenangabe erfolgt.

      Das Bildzitat wird meist als „Großzitat“ angesehen, da das gesamte Bild wiedergeben wird. Das Filmzitat hingegen wird in der Regel als „Kleinzitat“ betrachtet, weil nur ein Filmausschnitt wiedergeben wird.


      Damit käme man doch in jedem Fall aus dem Schneider, oder?

      Viele Grüße
      Michael
      Der Weg ist das Ziel!
    • Re: Registax und Co - online Bilder

      Mal ehrlich:
      Wer hat sich eine Lizenzvereinbarung schon mal komplett durchgelesen? :roll:

      Hmmm. Also ich habe es ein paar mal versucht und dann festgestellt, dass da immer nur das selbe drin steht. Irgendwann liest man sowas nicht mehr und bestätigt einfach.
      Bis zu "Screenshots" (und vergleichbar) bin ich nie gekommen - da nicht vorhanden. Jedenfalls nicht in denen, die ich gelesen habe.

      Aber dass man sich mal darüber Gedanken macht, ist auch für unser WIKI wichtig.
      Im E-Fall nachfragen ist sicher die beste Variante.

      Viele Grüße
      Matthias
    • Re: Registax und Co - online Bilder

      Hallo Matthias,

      ja, stimmt, Lizenzen liest man als Privatmann eigentlich nicht unbedingt durch. Kann aber auch mal ins Auge gehen. Grade bei Lizenzen für Privatpersonen ist natürlich auch noch der Verbraucherschutz im Spiel und kann ggf. schützend eingreifen. Bei Endverbrauchern gelten generell "nachsichtigere" Gesetze als für Geschäftsleute - man muss die Verbraucher "vor sich selber" schützen ;)

      Anders sieht es aus, wenn es nichts mit Kauf oder Miete oder anderen geschäftlichen Dingen zu tun hat. Da ist der Verbraucherschutz nicht im Spiel, da muss man selber aufpassen. Gerade bei Bildrechten wird heutzutage oft viel zu sorglos mit den Rechten umgegangen - viele wissen gar nicht, was erlaubt ist und was nicht. Ist manchmal ja auch eine Grenzfrage, die noch gar nicht richterlich geklärt ist - so z.B. das Google Streetview Projekt. Ansich, solange keine Personen identifizierbar abgebildet sind, rechtlich in Ordnung. Aber was ist mit der Tatsache, dass die Kamera in 2,90m Höhe angebracht ist? :shock: Ist das noch öffentlicher Raum, von dem aus ich das Foto mache? Da scheiden sich die Geister... :|

      Klar, bei Freeware sagt mein Bauchgefühl auch, da sind Screenshots in Ordnung. Aber Willi15 hat ja explizit danach gefragt, wie es vom Recht her aussieht. Und ich muss da passen, definitiv kann ich kein grünes Licht geben. Wenn Dir einer was Übles will, könnte er Dich damit evtl. dran kriegen - keine Ahnung. Das ist im Leben aber an vielen Stellen so. Gilt halt mal wieder: Wo kein Kläger, da kein Richter. Mit einem gewissen Restrisiko muss man leben, will man nicht 50% seiner Zeit mit dem Lesen von Gesetzestexten verbringen. Übrigens in meinen Augen so eine Art Beweis dafür, dass es Gerechtigkeit nicht geben kann, da dafür die Gesetze noch viel detaillierter sein müssten, dadurch viel umfangreicher wären und damit von keinem mehr gekannt, geschweige denn gelebt werden könnten. Und damit wieder sehr ungerecht wären - ein Paradoxon. Aber jetzt wird's philosophisch ;), das führt hier zu weit.

      Hallo Marcus,

      ja, den Softwarehersteller fragen - am besten schriftlich - sollte Klarheit bringen, auch wenn's ein bisserl umständlich ist.

      Viele Grüße
      Michael
      Der Weg ist das Ziel!